Legal durch das Entsendemodell
In der Europäischen Union dürfen Arbeitnehmer eine Tätigkeit in einem Mitgliedsland ausüben. Wir arbeiten nach dem erprobtem Entsendemodell. Alle Kräfte sind bei einem Pflegedienstleister in ihrem Heimatland angemeldet und sozialversichert. Sie werden offiziell ins Ausland entsendet. Wir sorgen dafür, dass Sie eine rechtlich einwandfreie Dienstleistung erhalten. Auf Wunsch erhalten Sie von uns als Nachweis die A1-Bescheinigung.
Sichere Verträge und kurze Kündigungsfristen
Die Verträge mit den ausländischen Dienstleistungsunternehmen sind überprüft und entsprechen dem deutschen Standard. Um den organisatorischen Anforderungen unserer Kunden entgegen zu kommen, sind in den Dienstleistungsverträgen kurze Fristen für Sie vereinbart. Eine Vertragsbeendigung kann jederzeit ohne Grund erfolgen. Im Todesfall endet der Vertrag automatisch nach 7 Tagen. Bei einem stationären Aufenthalt ist eine Vertragsunterbrechung vorgesehen.